Übersicht der Zulassungsstandards für Fahrzeugbeleuchtung

Die Einhaltung bestimmter Zulassungsstandards ist entscheidend für die Verkehrssicherheit und die legale Verwendung von Fahrzeugbeleuchtung. Diese Standards legen Anforderungen an die Leistung, Bauart und Anbringung von Leuchten fest. Im Folgenden werden einige wichtige ECE-Regelungen und der CISPR-Standard erläutert.

ECE R10: Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Die ECE R10-Regelung befasst sich mit der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) von Fahrzeugen und deren elektronischen Komponenten, einschließlich der Beleuchtung. Sie stellt sicher, dass elektrische und elektronische Systeme im Fahrzeug sich nicht gegenseitig stören und dass das Fahrzeug selbst keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen aussendet, die andere Geräte beeinträchtigen könnten. Dies umfasst sowohl die Störaussendung (Emission) als auch die Störfestigkeit (Immunität) gegenüber elektromagnetischen Feldern.

ECE R65: Kennleuchten für Einsatzfahrzeuge

Die ECE R65-Regelung definiert die Anforderungen an Kennleuchten mit rotierendem oder blinkendem Licht, die an Einsatzfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten angebracht werden. Diese Regelung legt spezifische Kriterien für die Lichtstärke, die Blinkfrequenz, die Farbe (hauptsächlich blau oder gelb/orange) und die Abstrahlcharakteristik der Kennleuchten fest. Ziel ist es, die Sichtbarkeit dieser Fahrzeuge im Einsatz zu gewährleisten und andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu warnen.

ECE R148: Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge (Lichtausstrahlung)

Die ECE R148-Regelung betrifft die Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger hinsichtlich der Lichtausstrahlung. Sie legt detaillierte Anforderungen an die photometrischen Eigenschaften von Fahrtrichtungsanzeigern (Blinker), Bremsleuchten, Schlussleuchten und gegebenenfalls Umrissleuchten fest. Die Regelung definiert Mindestlichtstärken in verschiedenen Abstrahlwinkeln sowie die zulässigen Farbbereiche des ausgestrahlten Lichts, um eine klare und eindeutige Signalisierung im Straßenverkehr zu gewährleisten.

ECE R149: Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge (Lichtquellen)

Ergänzend zur ECE R148 konzentriert sich die ECE R149-Regelung auf die Lichtquellen selbst, die in den Lichtsignaleinrichtungen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern verwendet werden. Sie spezifiziert Anforderungen an die Eigenschaften dieser Lichtquellen, wie beispielsweise ihre Lichtstärke, ihre Farbtemperatur und ihre Lebensdauer. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die verwendeten Lichtquellen zuverlässig funktionieren und die in der ECE R148 definierten photometrischen Anforderungen dauerhaft erfüllen.

CISPR: Internationales Spezialkomitee für Funkstörungen

CISPR steht für "Comité International Spécial des Perturbations Radioélectriques" (Internationales Spezialkomitee für Funkstörungen). Es handelt sich um eine Organisation, die internationale Standards für die Messung und Begrenzung von elektromagnetischen Störungen entwickelt. Im Kontext der Fahrzeugbeleuchtung sind CISPR-Standards relevant, um sicherzustellen, dass die Beleuchtungssysteme keine unzulässigen Funkstörungen verursachen, die den Empfang anderer Funkdienste beeinträchtigen könnten. Obwohl CISPR keine direkte Zulassung im Sinne der ECE-Regelungen darstellt, werden seine Richtlinien oft in nationale und internationale EMV-Anforderungen integriert und sind somit indirekt für die Zulassung von Fahrzeugkomponenten von Bedeutung.

Übersicht der Zulassungsstandards für Fahrzeugbeleuchtung

Die Einhaltung bestimmter Zulassungsstandards ist entscheidend für die Verkehrssicherheit und die legale Verwendung von Fahrzeugbeleuchtung. Diese Standards legen Anforderungen an die Leistung, Bauart und Anbringung von Leuchten fest. Im Folgenden werden die wichtigsten ECE-Regelungen für unser Sortiment und der CISPR-Standard erläutert.


ECE R10: Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Die ECE R10 regelt die elektromagnetische Verträglichkeit von Fahrzeugen und elektronischen Baugruppen. Sie stellt sicher, dass elektrische und elektronische Systeme im Fahrzeug keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen aussenden und auch gegen solche Störungen von außen ausreichend widerstandsfähig sind. Dies ist entscheidend für die sichere und zuverlässige Funktion aller elektronischen Komponenten im Fahrzeug.

Betroffene Produkte: Fahrzeuge (PKW, LKW, Motorräder etc.), elektronische Steuergeräte, Beleuchtungseinrichtungen, Multimediasysteme und alle anderen elektrischen/elektronischen Komponenten, die in Fahrzeugen verbaut werden.


ECE R65: Kennleuchten für Sonder- und Einsatzfahrzeuge

Die ECE R65 legt die Anforderungen an Kennleuchten für Einsatzfahrzeuge fest, wie beispielsweise Blaulichter für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sowie gelbe Rundumleuchten für Sonderfahrzeuge. Ziel ist es, die Sichtbarkeit dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr zu gewährleisten und somit zur Sicherheit beizutragen. Die R65 unterteilt sich in verschiedene Kategorien, X, T und HT beschreiben den Abstrahlwinkel, Klasse 1 und 2 beschreiben die Lichtleistung.

ECE R65 Kategorie T

Kennleuchten der Kategorie T sind Rundumleuchten mit einer horizontalen Lichtverteilung. Sie strahlen ihr Licht gleichmäßig in alle Richtungen ab und sind als primäre Warnleuchte vorgesehen. Typische Produkte sind Rundumleuchten und Warnbalken.
Abstrahlwinkel: horizontal 360°, vertikal min. 16°

ECE R65 Kategorie X

Kennleuchten der Kategorie X sind gerichtete Blitzleuchten. Im Gegensatz zu Rundumleuchten konzentrieren sie ihr Licht in bestimmten Abstrahlwinkeln, um eine stärkere Signalwirkung in eine bestimmte Richtung zu erzielen. Diese werden oft an der Front oder am Heck angebracht.
Abstrahlwinkel: horizontal min. 40°, vertikal min. 16°

ECE R65 Kategorie HT

Die Kategorie HT
Ist z.B. für das Fahrzeug eine Kennleuchte nach Kategorie X vorgeschrieben, so kann diese auch durch zwei Systeme der Kategorie HT ersetzt werden (korrekte Ausrichtung vorausgesetzt).
Abstrahlwinkel: horizontal min. 270°, vertikal min. 16°

ECE R65 Klasse 1 / 2

Die Klassen 1 und 2 beschreiben die minimalen und maximalen Lichtwerte für die entsprechenden Kategorien. Leuchten in Klasse 2 besitzen zwei Lichtpegel ("Tag" und "Nacht") und können je nach Hersteller mit einer Umschaltleitung oder einem automatischen Lichtsensor ausgestattet werden. Leuchten der Klasse 1 verfügen über keine Umschaltung, und werden nach den Anforderungen für "Nacht" zugelassen. Leuchten der Klasse 2 besitzen folglich einen 2,3-fach höheren maximal erlaubten Lichtwert wie Leuchten der Klasse 1.

Kategorie X
  Lichtfarbe
blau gelb rot
Mindestwert der effektiven Lichtstärke (cd) auf der Referenzachse H = 0°
V = 0°
Tag 200 400 200
Nacht 100 200 100
Höchstwert der effektiven Lichtstärke (cd) H = ±10°
V = ±4°
Tag 3.000 3.000 3.000
Nacht 1.500 1.500 1.500
H = ±20°
V = ±8°
Tag 1.500 1.500 1.500
Nacht 600 600 600
außerhalb der
spezifizierten
Abstrahlwinkel
Tag 1.000 1.000 1.000
Nacht 300 300 300
Kategorie T und HT
  Lichtfarbe
blau gelb rot
Mindestwert der effektiven Lichtstärke (cd) auf der Referenzachse
Bei Kategorie T: 360° um die Referenzachse
Bei Kategorie HT: min. ±135° um die Referenzachse

V = 0°
Tag 120 230 120
Nacht 50 100 50
V = ±4° Tag 60 - 60
Nacht 25 - 25
V = ±8° Tag - 170 -
Nacht - 70 -
Höchstwert der effektiven Lichtstärke (cd) V = ±2° Tag 1.700
Nacht 700
V = ±8° Tag 1.500
Nacht 600
außerhalb der
spezifizierten
Abstrahlwinkel
Tag 1.000
Nacht 300

ECE R148: Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge (Lichtfunktionen)

Die ECE R148 ist ein relativ neuer Zulassungsstandard und hat 2020 die R4, R6, R7, R23, R83, R50, R77, R87 und R7 ersetzt und in einer einzigen Regelung zusammengefasst. Sie legt die Anforderungen an die sichtbaren Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger fest. Die Regelung definiert die geometrische Sichtbarkeit, die Lichtstärke, die Farbe und andere technische Spezifikationen, um eine klare und eindeutige Kommunikation der Fahrmanöver im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Betroffene Produkte: Kennzeichenleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), Begrenzungsleuchten, Umrissleuchten, Bremsleuchten, Rückfahrleuchten, Manövrierscheinwerfer, Nebelschlussleuchten, Tagfahrleuchten, Seitenmarkierungsleuchten.


ECE R149: Vorwärts gerichtete Beleuchtungseinrichtungen für Kraftfahrzeuge

Die ECE R149 regelt die Anforderungen an die vorwärts gerichteten Beleuchtungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen, hauptsächlich Scheinwerfer für Abblendlicht, Fernlicht, Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer. Die Regelung definiert die Lichtverteilung, die Lichtstärke, die Farbe und andere technische Merkmale, um eine optimale Ausleuchtung der Fahrbahn bei unterschiedlichen Sichtverhältnissen zu gewährleisten, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.

Betroffene Produkte: Hauptscheinwerfer (Abblendlicht, Fernlicht), Tagfahrlicht (DRL), Nebelscheinwerfer an Kraftfahrzeugen.


CISPR: Internationale Sonderausschuss für Funkstörungen

CISPR (Comité International Spécial des Perturbations Radioélectriques) ist ein internationaler Ausschuss, der Standards für die Messung und Begrenzung elektromagnetischer Störaussendungen entwickelt. Im Kontext von Fahrzeugen und deren Komponenten definieren die CISPR-Normen Grenzwerte für die elektromagnetische Abstrahlung, um Funkstörungen anderer elektronischer Geräte zu vermeiden. Obwohl CISPR keine direkte Zulassung im Sinne der ECE-Regelungen darstellt, werden seine Standards oft in Verbindung mit oder als Grundlage für nationale und internationale EMV-Anforderungen herangezogen, einschließlich der ECE R10.